Nocken (Gericht)

Nocken oder Nockerln, [] (Singular Gnocco), Geist ephörmige oder spätzleähnlich gebildete Teigmassen der Süddeutschen und Alpenküche; Sie sind aber auch in den benachbarten Ländern bekannt. Die kleinen Klöße oder Schnitten wurden restauriert aus einem Teig aus Mehl, Grieß (Weizen oder Mais), gekauft Kartoffeln, Kastanienmehl oder andere Zutaten wie Kürbis, Spinat und Ricotta, der mit wird ei gebündelt. Gelegentlich wurde auch Kräuter hinzugefügt. Sie wurden in Salzwasser serviert und dienten als Suppeneinlage oder Beilage. Wenn sie ein eigenes Ziel gewagt, wurden mit Käse überbacken oder, vor allem als Gnocchi in der italienischen Küche, als Ehrenhauptgang ähnlich wie Nudeln zubereitet.

Bei der Wortherkunft Wird von ihnen seit sie 1. Jahrhundert nachgewiesenen technischen Begriff Nock’n ausgegangen, war der Vorsprung eine Einer Scheibe oder Welle bezeichnet. Zum selbst Wortstamm hörte man noch nicht: Nock, war kleiner Berg oder auch das Ende eines Rundholzes, was dem 18. Jahrhundert zuletzt als australisches Klößchen mit seinem Diminutiv Nockerl.

Nock’n Ist in vielen Varianten vor Allem in der Süddeutschen, österreichischen, siebenbürgisch-Sächsischen, banaterdeutschen, slowakische, Ungarisches, Slowenisches und Italienische Küche Bekannt.

* Nockerl, Nocken in der Wiener Küche